Grundleistungen
Die Betreuungspauschale ist verpflichtender Bestandteil des Betreuungsvertrages, der mit dem Mietvertrag geschlossen wird.
In Betreuungspauschale sind enthalten:
- Regelmäßige Büro-Sprechzeiten:
Beratung zur Organisation der Alltagsbewältigung - 24 h Hausnotruf
- Kontakt- und Gesprächskreis
- Erzählcafé
- Bei Bedarf: Beratung bzgl. Pflege oder medizinisch-pflegerischer Versorgung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft
- Organisation sonstiger Hilfsdienste
- Freizeit- und Kulturangebote für Körper, Geist und Seele im großen, hellen Gemeinschaftsraum
Auch für externe Interessierte z.B.:- Organisation von Theaterbesuchen und Ausflügen
- Vorträge zu gesundheitlichen oder aktuellen Themen
- Gemeinsames Singen, Spielen
- Spirituelle Gespräche
- Andachten zu speziellen Anlässen
- Kurse (z. B. Senioren-Gymnastik, Sitztanz, Gedächtnistraining, Basteln)
- Lesekreis, Film- und Diavorträge, u. a.
- Organisation und Beratung bei folgenden Themen:
- Hausarztbesuche
- Seelsorgerische Betreuung
- Besuchsdienste
- Hand- und Fußpflege
- Friseur
- Krankengymnastik / Ergotherapie
- Spaziergänge und kleinere Wanderungen am See
- Wäscheservice
- Haushaltshilfe
- Fahr- und Begleitdienst
- Handwerker-Fachleistungen
- Einkaufshilfen
- Menüdienst « Essen auf Rädern »
- Nutzung der Gemeinschaftsräume
z.B. für Familienfeiern ist in Abstimmung mit der Betreuungsleitung selbstverständlich möglich. - Gemeinsame Nutzung einer kleinen Gartenfläche
(evtl. mit Hochbeet für Küchenkräuter) wird angestrebt. - Veranstaltungen örtlicher Vereine, Gruppen, Kindergärten, Schulen oder der Kirchengemeinden
können in den Gemeinschaftsräumen stattfinden und damit zu freundschaftlichen Begegnungen und neuen Kontakten beitragen.