Wahlleistungen
n i c h t in Betreuungspauschale enthalten:
- Pflegeleistungen und medizinisch-pflegerische Versorgung
- Je nach Art der Erkrankung Versorgung auch bei Pflegegrad 5 im Rahmen des erteilten Pflegegrades nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch Pflegeverein (freie Wahl) - möglich.
- Verhandlung und Abrechnung
der Pflegeleistungen und medizinischen Versorgung im Rahmen des erteilten Pflegegrades durch den Verein direkt mit den Kostenträgern - Private pflegerische Einsätze
gemäß individuell zu schließenden Pflegeverträgen